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5 Code of Conduct SICHERHEIT UND GESUNDHEIT Die WIS erwartet von ihren Geschäftspartnern – wie auch von sich selbst – für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen Dazu zählen insbesondere angemessene sanitäre Bedingungen Gesundheitssowie Sicherheitsrichtlinien und -verfahren Wir erwarten dass allen Mitarbeitern eine geeignete Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung gestellt wird Sicherheitsrelevante Informationen in Bezug auf gefährliche Stoffe müssen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden wenn ein berechtigter Bedarf besteht Im Brandfall oder anderen Notfällen müssen ausreichend und klar markierte Notausgänge existieren Fluchtwege müssen klar und deutlich beschrieben frei gehalten und markiert sein Feuermelder und Feuerlöscher sollten auf jeder Etage angebracht werden Alle geltenden Gesetze zu Arbeitsund Gesundheitsschutz Hygiene Brandschutz und Risikoschutz müssen eingehalten und regelmäßig geschult werden Alle erforderlichen Genehmigungen Lizenzen und Anmeldungen müssen eingehalten gepflegt und uptodate sein Die strikte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist eine unverzichtbare Voraussetzung Etwaige Missstände sind unverzüglich zu beheben ARBEITSZEITEN Die WIS erwartet von ihren Geschäftspartnern – wie auch von sich selbst – die gesetzlich festgelegte Stundenhöchstzahl nicht zu überschreiten Die wöchentliche Arbeitszeit inkl Überstunden darf nicht mehr als 60 Stunden betragen Ausnahmen bilden Notfälle und außergewöhnliche Umstände Arbeitskräften steht ein arbeitsfreier Tag in einer Siebentagewoche zu sowie ein angemessener Jahresurlaub ENTLOHNUNG Die WIS erwartet von ihren Geschäftspartnern – wie auch von sich selbst – ihren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung zu zahlen und angeordnete Überstunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu kompensieren Insbesondere umfasst dies die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn Löhne müssen regelmäßig und in gesetzlichem Zahlungsmittel ausgegeben werden Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig VERBOT VON KINDERARBEIT Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von der WIS nicht toleriert Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf alle Personen unter 15 Jahren oder je nach Landesgesetz unter 14 Jahren oder auf schulpflichtige Personen oder Per - sonen die das in dem jeweiligen Land geltende Mindestalter für eine Beschäftigung noch nicht erreicht haben Es gilt die jeweils höchste Altersgrenze Zugelassene Ausbildungsprogramme die alle Gesetze und Regelungen erfüllen werden befürwortet Arbeitskräfte unter 18 Jahren dürfen keine Arbeiten ausführen die die Gesundheit und Sicherheit junger Arbeitskräfte gefährden könnten Die WIS erwartet von ihren Geschäftspartnern – wie auch von sich selbst – das Verbot von Kinderarbeit einzuhalten ABLEHNUNG VON ZWANGSARBEIT Alle Formen von Zwangsarbeit werden von der WIS abgelehnt Die WIS erwartet von ihren Geschäftspartnern – wie auch von sich selbst – dass kein Mitarbeiter direkt oder indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden darf GEWERKSCHAFT ARBEITNEHMERVERTRETUNGEN Die WIS erwartet von ihren Geschäftspartnern – wie auch von sich selbst – das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit Versammlungsfreiheit sowie Kollektivund Tarifverhandlungen zu respektieren soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist