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17 SICHERE LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN AUFFANGWANGEN Zulassungen In der Praxis werden die gesetzlichen Anforderungen meist durch Auffangwannen umgesetzt die für diesen Einsatzzweck zugelassen sein müssen Diese können aus Stahl oder Kunststoff bestehen und müssen durch eine Übereinstimmungserklärung bzw bauaufsichtliche Zulassung des DIBt Deutsches Institut für Bautechnik nachweisen dass die Wanne die Anforderungen der Stahlwannenrichtlinie erfüllt Stahlwannenrichtlinie StawaR Gegenstand und Anwendungsbereich 1 Gegenstand dieser Richtlinie sind flüssigkeitsdichte Auffangwannen mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter • in denen Behälter aufgestellt werden und die dazu bestimmt sind aus den Behältern sowie aus den verbindenden Rohrleitungen austretende wassergefährdende Stoffe aufzunehmen und zurückzuhalten • die nach oben offen oder mit einem Gitterrost versehen sind • deren Höhe nicht mehr als 1 m beträgt und • deren Grundfläche bezogen auf die Einzelwanne nicht mehr als 10 m 2 beträgt größere Grundflächen können durch Zusammenbau kleinerer Wannen erzielt werden Material Das Material der Auffangwanne wird gemäß den Eigenschaften des zu lagernden Stoffes gewählt So muss für brennbare Stoffe eine Stahlauffangwanne verwendet werden während zur Lagerung von aggressiven Flüssigkeiten Wannen aus Kunststoff besser geeignet sind Bei der Zusammenlagerung in oder auf Auffangwannen ist neben den Zusammenlagerungsverboten zusätzlich zu beachten dass keine Stoffe über einer Wanne gelagert werden die beim „Zusammentreffen“ miteinander reagieren können Zu beachten sind hierbei nicht nur die Beständigkeiten sondern besonders bei den Auffangwannen aus PE auch mögliche exotherme Reaktionen Bei der dort entstehenden Hitze kann die Statik der Auffangwanne zerstört werden