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21 SICHERE LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN Explosionsschutzprodukteverordnung 11 ProdSV Die Explosionsschutzprodukteverordnung regelt die Anforderungen an Geräte und Schutzausrüstungen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Nach der Richtlinie 2014 34 EU wird in zwei Gerätegruppen unterschieden welche nochmals in Gerätekategorien aufgeteilt sind um je nach Anforderung der EX Zone eingesetzt werden können in Zone verwendbare Gerätekategorie ausgelegt für 0 II 1 G Gas Luft-Gemisch bzw Dampf-Luft-Gemisch bzw Nebel 1 II 1 Goder 2 G Gas Luft-Gemisch bzw Dampf-Luft-Gemisch bzw Nebel 2 II 1 Goder 2 Goder 3G Gas Luft-Gemisch bzw Dampf-Luft-Gemisch bzw Nebel Anwendungsfälle Beispiel 1 Ausgangssituation Flammpunkt des Produktes -10°C Lagertemperatur 25°Ctechnische Lüftung am Schrank wird nicht umgefüllt alle Behälter sind dicht verschlossen Ergebnis keine Zone Beispiel 2 Ausgangsituation Flammpunkt des Produktes -20°C Lagertemperatur 25°Ctechnische Lüftung es werden Gebinde zurückgestellt wo eine Benetzung nicht ausgeschlossen werden kann Ergebnis Zone 2 im Innern des Schrankes Als Schutzmaßnahme dürfen in der Zone nur Geräte der Gerätekategorie 3 der RL94 9EG verwendet werden Beispiel 3 Ausgangssituation Flammpunkt des Produktes 10°C Lagertemperatur 25°Cnatürliche Lüftung es werden Gebinde zurückgestellt wo eine Benetzung nicht ausgeschlossen werden kann Ergebnis Zone 1 im Inneren des Schrankes und Zone 2 mit Radius ≤ 2 5 m und Höhe ≤ 0 5 m um den Schrank Als Schutzmaßnahme dürfen in der Zone nur Geräte verwendet werden die mindestens der Gerätekategorie 2 der RL94 9EG entsprechen Einteilung der explosionsgefährdeten Zonen Gase Zone 0 ist ein Bereich in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen Dämpfen oder Nebeln ständig über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist Zone 1 ist ein Bereich in dem sich bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen Dämpfen oder Nebeln bilden kann Zone 2 ist ein Bereich in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt