Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
12 SICHERE LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN Lagerung | Entzündbare Flüssigkeiten Die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Arbeitsräumen ist unter bestimmten Umständen zulässig Dabei muss die Gebindeart und die Mengenschwelle beachtet werden vgl TRGS 510 Punkt 4 2 12 und Tabelle1 sowie Punkt13 Tabelle 12 Anwendungsfälle Beispiel 1 Lagerung von 3 x 5 l Kanister mit Kennzeichnung mit H225 In Arbeitsräumen zulässig da nicht zerbrechliches Gebinde mit kleiner 10 l pro Behälter und einer Gesamtmenge unter 20 kg Beispiel 2 Lagerung von 60 Spraydosen à 500 ml mit Kennzeichnung H223 Lagerung in Arbeitsräumen nicht zulässig da Menge über 20 kg Nettomasse oder über 50 Stück Beispiel 3 Lagerung von 15 Kunststofflaschen Spiritus à 1 l mit Kennzeichnung H225 In Arbeitsräumen zulässig da nicht zerbrechliches Gebinde unter 10 l Behälter und Menge unter 20 kg Generell gilt zu beachten dass nicht nur die Einzelgebinde sondern die Gesamtmenge der zu lagernden Stoffe berücksichtigt werden muss Lagerung von entzündbaren flüssigkeiten in arbeitsräumen