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16 CONNECT BAND V – SICHERN VON GESCHRAUBTEN VERBINDUNGEN vorhanden Besonders geeignet sind Schrauben und Muttern mit Rippen in Fällen wo Werkstoffe verschraubt werden müssen welche • rollierbar und verfestigbar sind • die Oberfläche im Bereich der Schrauben oder Mutternauflage nicht beschädigt werden soll • der Korrosionsschutz auch an der Verbindungsstelle weitestgehend erhalten bleiben soll • eine Spanbildung aus montagetechnischen Gründen ausgeschlossen werden soll • eine mechanische Sicherung auf gehärteten Gegenwerkstoffen notwendig ist Für diese besonderen Anwendungsfälle sind Sicherungsschrauben mit Verriegelungszähnen nicht oder nur wenig geeignet Bei Schrauben und Muttern mit Sicherungsrippen wird während des Anziehvorgangs der Gegenwerkstoff im Bereich der Schrau - benauflage durch die Sicherungsrippen „rolliert“ Dies bewirkt eine oberflächenverfestigende plastische Verformung Die nach der Beendigung der Montage auftretenden Setzungen werden mit diesem System deutlich reduziert Lediglich auf weichen Werkstoffen wie beispielsweise Aluminium und Magnesium Legierungen kommt der Rolliereffekt nicht zum Tragen Nachfolgende Tabelle zeigt einige gängige formschlüssige Losdrehsicherungen Bezeichnung Norm Beispielbild Rippschraube Werknorm Sperrzahnschraube Werknorm Keilsicherungsscheibe Werknorm Tabelle 11 Formschlüssige Losdrehsicherungen 7 2 Stoffschlüssige Losdrehsicherungen Stoffschlüssige Losdrehsicherungen können durch zwei unterschiedliche Vorgehensweisen hergestellt werden Für geringe Mon - tagestückzahlen oder bei Instandsetzungsarbeiten empfiehlt sich ein manuelles Aufbringen von anaeroben Klebstoffen auf das Schraubengewinde durch den Monteur Für Serienanwendungen empfiehlt sich eine Vorbeschichtung des Schraubengewindes mit einem mikroverkapselten Klebstoff Beim einschrauben in ein Mutterngewinde werden die verkapselten Klebstoffkomponenten aktiviert und härten in der Regel inner - halb einiger Stunden aus Die Grundlegenden Parameter für eine mikroverkapselte Vorbeschichtung sind in der DIN 267 Teil 27 genormt