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12 SICHERE LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN LAGERUNG | ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN LAGERUNG VON ENTZÜNDBAREN FLÜSSIGKEITEN IN ARBEITSRÄUMEN Die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Arbeitsräumen ist unter bestimmten Umständen zulässig Dabei muss die Gebindeart und die Mengenschwelle beachtet werden vgl TRGS 510 Punkt 4 2 12 und Tabelle1 sowie Punkt13 Tabelle 12 Kennzeichnung mit entzündbar H226 max 100 kg Lagerung von offenen Gebinden z B Flaschen oder Kanister Lagerung von zerbrechlichen Behältern z B Glasflaschen extrem entzündbar H224 und leicht entzündbar H225 > 20 KG Davon nicht mehr als 10 kg extrem entzündbar H224 Lagerung von Aerosoldosen Kennzeichnung H222 H223 > 20kg Nettomasse oder > 50 Stück > 2 5 l Behälter > 10 l Behälter Lagerung von nicht zerbrechlichen Behältern z B Kunststoffkanister > 20 l Behälter wenn nach Gefahrgutrecht zugelassen