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20 SICHERE LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN SICHERHEITSSCHRÄNKE | TECHNISCHE ENTLÜFTUNG BETRIEB VON SICHERHEITSSCHRÄNKEN Mit den Angaben aus der Gefährdungsbeurteilung und den Informationen des Herstellers ist eine Betriebsanweisung zur Lagerung im Sicherheitsschrank zu erstellen anhand derer die Mitarbeiter zu unterweisen sind Lüftung Laut TRGS 510 sollen Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung und vor der Entzündung ggf auftretender explosionsfähiger Gemische schützen Im Inneren des Sicherheitsschrankes dürfen sich keine Zündquellen befinden Kann dies nicht ausgeschlossen werden sind in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu ergreifen mindestens entsprechend der Zone 2 nach TRGS 723 Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sind über einen Potenzialausgleich zu erden Zoneneinteilung von Sicherheitsschränken nach EX-RL DGUV Regel 113-001 Punkt 2 2 8 Liegt der Flammpunkt der brennbaren Flüssigkeit ausreichend über der Lagertemperatur siehe TRGS 722 4 2 2 und wird dadurch die untere Explosionsschutzgrenze sicher unterschritten braucht keine Zone ausgewiesen werden Die Schutzmaßnahmen nach TRGS 723 Punkt 5 2 2 sind zu beachten Liegt der Flammpunkt jedoch nicht ausreichend über der Lagertemperatur siehe TRGS 722 4 2 2 ist eine Einteilung gemäß nachfolgender Tabelle vorzunehmen Bedingung Lüftung Bedingung erfüllt Zone Behälter dicht verschlossen regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit Öffnen der Behälter ausgeschlossen kein Abfüllen oder Umfüllen und keine Probeentnahme Abstellen von Behältern ohne äußere Benetzung durch brennbare Flüssigkeiten Technisch Filteroder Entlüftungsaufsatz Ja Keine Zone Nein Zone 2 im Inneren Natürlich Ja Zone 2 im Inneren Nein Zone 1 im Inneren des Schranks und Zone 2 außen r 2 5 m h 0 5 m